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Ermittlungsverfahren oder Anklage? Schweigen Sie und lassen Sie mich Akteneinsicht beantragen. Ich entwickle die passende Verteidigungsstrategie.
Bußgeldbescheid, Unfall oder Fahrverbot? Ich sorge dafür, dass Sie mobil bleiben und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Aufenthaltstitel, Visa oder Einbürgerung. Ich helfe Ihnen durch den bürokratischen Dschungel und setze Ihr Recht bei der Behörde durch.
Detaillierte Einblicke in meine anwaltliche Tätigkeit und aktuelle Verfahrensausgänge.
Der Fall: Unserem Mandanten drohte die Abschiebung nach Nordsyrien (Hasaka). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
Das Ergebnis: Wir konnten die Abschiebung verhindern. Das VG Kassel bestätigte unsere Auffassung: Das BAMF darf die veränderte Lage in Damaskus nicht pauschal auf andere Landesteile übertragen. Der Asylantrag wurde zu Unrecht als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Unser Mandant darf das Hauptsacheverfahren in Deutschland abwarten. (VG Kassel, Beschluss v. 24.11.2025)
Der Fall: Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sein Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt zu haben (§ 316 StGB). Die Polizei traf ihn in einem parkenden PKW mit laufendem Motor an; eine Blutprobe ergab einen Wert von über 1,7 Promille. Der Führerschein wurde sofort beschlagnahmt und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht bestätigt.
Unsere Strategie: Wir legten sofortige Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss ein. Durch eine detaillierte Aufarbeitung des Sachverhalts konnten wir darlegen, dass der Alkoholkonsum erst nach dem Abstellen des Fahrzeugs erfolgte (sog. Nachtrunk) und eine Trunkenheitsfahrt nicht nachweisbar war. Wir griffen die bloßen Vermutungen der Ermittlungsbehörden erfolgreich an.
Das Ergebnis: Ein voller Erfolg auf ganzer Linie. Das Landgericht Kassel hob den Beschluss des Amtsgerichts auf, da kein dringender Tatverdacht bestand. Der Mandant erhielt seinen Führerschein unverzüglich zurück. Im Anschluss wurde das gesamte Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sowie die Anwaltskosten unseres Mandanten musste die Staatskasse tragen.
Der Fall: Nach einem schweren unverschuldeten Frontalzusammenstoß mit Personenschaden (HWS-Distorsion, Thoraxprellung, Zahnschaden) versuchte der gegnerische Versicherer, die Ansprüche unserer Mandantin systematisch zu kürzen. Die Versicherung setzte das Schmerzensgeld auf Basis einer falsch berechneten Arbeitsunfähigkeit zu niedrig an, verweigerte zunächst die Zahlung entstandener Standgebühren und kürzte die Wiederbeschaffungsdauer.
Das Ergebnis: Wir haben die Reduzierungsversuche der Versicherung konsequent abgewehrt. Das Ergebnis umfasst:
Der Fall: Das hochwertige Fahrzeug unseres Mandanten (Mercedes S-Klasse) wurde durch eine spezialisierte Polizeieinheit in Frankfurt wegen des Verdachts auf technische Manipulationen (Klappenauspuff) sichergestellt. Es drohte eine Beschlagnahme von 4 bis 6 Wochen bis zur richterlichen Entscheidung.
Unsere Strategie: Statt auf langwierigen formalen Abläufen zu beharren, setzten wir auf eine pragmatische Verhandlungslösung mit der Behörde. Durch die taktische Rücknahme des Widerspruchs sicherten wir dem Mandanten den sofortigen Zugang zu einem vorgezogenen Gutachter-Sammeltermin.
Das Ergebnis: Erfolgreiche Abwendung der monatelangen Standzeit. Der Mandant erhielt sein Fahrzeug bereits eine Woche nach der Sicherstellung zurück.
Der Fall: Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, nach einem Spiegelunfall im Begegnungsverkehr weitergefahren zu sein (§ 142 StGB). Die Konsequenzen waren drastisch: Die Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen, und es erging ein Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe sowie einer Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 11 Monaten.
Unser Vorgehen: Wir legten Einspruch ein und arbeiteten in der Hauptverhandlung detailliert heraus, dass der Mandant verkehrsbedingt erst an der nächsten sicheren Haltemöglichkeit stoppen konnte und kein Vorsatz zur Flucht bestand.
Das Ergebnis: Ein voller Erfolg vor dem Amtsgericht. Das Verfahren wurde gem. § 153a StPO endgültig eingestellt. Der Mandant gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Besonders wichtig: Der Führerschein wurde dem Mandanten noch im Gerichtssaal sofort wieder ausgehändigt, die verhängte 11-monatige Sperre wurde aufgehoben.
Der Vorwurf: Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Auseinandersetzung eine andere Person unter Vorhalt von Pfefferspray bedroht zu haben.
Unsere Strategie: Wir übernahmen sofort die Kommunikation mit der Polizei, um eine übereilte Aussage des Mandanten zu verhindern. Nach Akteneinsicht beantragten wir schriftlich die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO.
Das Ergebnis: Durch die konsequente Verteidigung konnte eine Anklageerhebung verhindert werden. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Der Fall: Unser Mandant war in einen Unfall in einem großen Kasseler Kreisverkehr verwickelt. Die gegnerische Versicherung verweigerte zunächst jegliche Zahlung (0% Regulierung) und stützte sich auf die Behauptung ihrer Versicherungsnehmerin, unser Mandant sei ihr hinten aufgefahren, während sie verkehrsbedingt hielt.
Unsere Strategie: Wir erhoben Klage vor dem Amtsgericht Kassel. Durch ein detailliertes unfallanalytisches Sachverständigengutachten konnten wir beweisen, dass die Darstellung der Gegenseite physikalisch unmöglich war. Das Gutachten belegte, dass die Unfallgegnerin unter Missachtung der Vorfahrt in den Kreisverkehr eingefahren war und unseren Mandanten seitlich rammte.
Das Ergebnis: Vollständiger Prozesssieg. Das Gericht verurteilte die Gegenseite zur Zahlung von 100% des Schadens (Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung) sowie sämtlicher Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.
Der Fall: Das neuwertige Fahrzeug unserer Mandantin wurde durch die Gegenseite vorsätzlich beschädigt (zerkratzt). Obwohl die Täterschaft unstreitig war, weigerte sich die Gegenseite, den vollen Schaden zu regulieren. Statt der kalkulierten Reparaturkosten wurde lediglich ein Bruchteil als pauschales Vergleichsangebot unter Verweis auf günstigere "Smart-Repair"-Methoden angeboten.
Unser Vorgehen: Wir rieten von dem unzureichenden Vergleich ab und erhoben Klage vor dem Landgericht. Durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten konnten wir nachweisen, dass die von uns geltend gemachten Reparaturkosten und Sachverständigengebühren angemessen und ortsüblich waren.
Das Ergebnis: Das Landgericht verurteilte die Gegenseite zur Zahlung der vollen Reparaturkosten, einer merkantilen Wertminderung sowie der Übernahme sämtlicher Verfahrens- und Anwaltskosten. Unsere Mandantin erhält somit ihren Schaden nahezu zu 100 % ersetzt.
Der Fall: Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben, obwohl der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz erloschen war (§§ 1, 6 PflVG). Es drohten eine strafrechtliche Verurteilung, eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg.
Unser Vorgehen: Nach Mandatsübernahme beantragten wir umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Kassel. Wir prüften die Beweislage hinsichtlich der angeblichen Fahrten im unversicherten Zeitraum und der Wirksamkeit der Kündigung durch den Versicherer. Es wurde beantragt, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen.
Das Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft folgte unserem Antrag. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es erfolgte keine Bestrafung und kein Bußgeld. Die Kosten der Verteidigung wurden – abzüglich der Selbstbeteiligung – von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten übernommen.
Der Vorwurf: Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Kassel das gemeinschaftliche Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (u.a. Kokain und Haschisch) sowie das Mitführen von Waffen vorgeworfen. Die Anklage stützte sich auf Drogenfunde in einer "Bunkerwohnung" im selben Wohnhaus.
Unsere Strategie: Wir arbeiteten konsequent heraus, dass die in der fremden Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel und Waffen unserem Mandanten nicht zugerechnet werden konnten und der Vorwurf eines gemeinsamen Tatplans unhaltbar war.
Das Ergebnis: Das Landgericht Kassel folgte unserer Verteidigungslinie. Wir konnten für unseren Mandanten einen Freispruch hinsichtlich des Vorwurfs des Handeltreibens erwirken.
Der Fall: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigerte der Arbeitgeber einer Mandantin die Auszahlung von geleisteten Überstunden sowie des verbleibenden Resturlaubs. Erschwerend kam hinzu, dass die Krankenkasse der Mandantin parallel eine Rückforderung von über 1.800 € stellte, da fälschlicherweise eine überschneidende Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber unterstellt wurde.
Das Ergebnis: Ein Doppelerfolg auf ganzer Linie. Vor dem Arbeitsgericht konnten wir einen Vergleich schließen, der der Mandantin eine Einmalzahlung von 3.800,00 € brutto sicherte. Zudem legten wir erfolgreich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse ein und wiesen nach, dass keine Doppelbeschäftigung vorlag. Der Rückforderungsbescheid wurde daraufhin ersatzlos aufgehoben.
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